THERAPIE

Eine Posttraumatische Störung kann als Reaktion auf ein traumatisches, belastendes Ereignis entstehen. Ursachen können körperliche Gewalt, Krieg, Terroranschlag, Naturkatastrophen, ein schwerer Unfall oder eine belastende Diagnose einer ernstzunehmenden Krankheit sein. Personen mit einer Posttraumatischen Störung muss nicht unbedingt selbst dieses Ereignis widerfahren sein, sie können auch „nur“ Beobachter*in gewesen sein. Die Folgen treten in der Regel Wochen bis Monate nach dem traumatischen Ereignis auf. Nicht jeder, dem ein traumatisches Ereignis widerfährt, erkrankt in Folge. Vielmehr spielen auch weitere Faktoren, wie zum Beispiel die Genetik oder die generelle psychische Belastbarkeit eine wichtige Rolle, ob es zum Ausbruch der Krankheit kommt. In der Therapie wird daher gezielt die Widerstandskraft (Resilienz) gestärkt. Symptome können vielfältig und unterschiedlich stark ausgeprägt sein, zu diesen zählen u. a. aufdringliche, belastende Gedanken; Albträume; depressive Stimmung; Reizbarkeit oder Schreckhaftigkeit; Angespanntheit.

Die (kognitive) Verhaltenstherapie erweist sich als besonders wirksam bei der Aufarbeitung des Traumas. Zu Anfang wird zunächst umfangreich über die Störung, ihre Entstehung sowie den Ablauf der Therapie informiert. So kann eine Erklärung für die Symptome gegeben werden. Zudem wird ein Gefühl von Sicherheit wiederhergestellt. Die*der Therapeut*in hilft dabei, die Störung als etwas Normalisiertes zu verstehen und die belastenden Gedanken des Ereignisses zu kontrollieren. Wurde ein vertrauenswürdiges Verhältnis zwischen Therapeut*in und Patient*in aufgebaut, und konnte die*der Patient*in soweit stabilisiert werden, kann die eigentliche Auseinandersetzung mit dem Trauma beginnen. Patient*innen werden gezielt mit dem Trauma konfrontiert, indem sie immer wieder das traumatische Erlebnis gedanklich erleben. Oft haben Personen, denen ein traumatisches Ereignis widerfahren ist, Probleme, sich genau an das Geschehene zu erinnern. In der Therapie wird versucht, die einzelnen Gedächtnisfetzen wieder zu einem Ganzen zusammenzusetzen. Dies hilft, das Erlebnis als etwas aus der Vergangenheit zu verstehen, das nicht die Gegenwart beherrscht. Im letzten Schritt der Therapie geht es darum, das Trauma als etwas aus der persönlichen Vergangenheit anzusehen und sich damit auszusöhnen. Dabei finden auch Wut und Trauer ihren Platz. Ziel der Therapie ist es dann, den weiteren Lebensweg zu planen und zu gestalten. Unsere Behandlung ergänzen wir auch durch den modernen Ansatz der Virtual-Reality-Therapie.

Supervisions- und Selbsterfahrungsleiterin

Maren Lammers

SUPERVISION

Supervision ist ein wichtiger Bestandteil der Therapieausbildung und gesetzlich verpflichtend für Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen von Therapieausbildungen. Vom jeweiligen Bundesland werden Supervisor*innen anerkannt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Rahmen der beruflichen Ausbildung und Tätigkeit dient dieses Instrument zur qualifizierten und konstruktiven Bewältigung beruflicher Fragestellungen. Dabei können unter Anleitung, z. B. Probleme, Konflikte, Arbeitsbedingungen, Perspektivenfindung, Effizienz- und Kompetenzsteigerung, Veränderungsprozesse oder der Umgang mit Patient*nnen Reflexionsthemen sein.

Gegenstand von Supervision kann aber auch die Reflexion von Arbeitsprozessen, beruflichem Handeln und Interaktionen mit Kolleg*innen oder Vorgesetzten mit dem Ziel einer besseren Professionalisierung sein. Somit ist Supervision auch als ein Instrument der Qualitätssicherung anzusehen, welches die Verbesserung des Arbeitsklimas, die Förderung von Ressourcen, die Bewältigung von schwierigen beruflichen Situationen, die Erarbeitung von beruflichen Zielen oder auch die Verbesserung der sozialen Kompetenz als Ziel hat.

Das Supervisionsangebot richtet sich sowohl an alle niedergelassenen oder angestellten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeut*innen als auch an alle Diplompsycholog*innen und ärztlichen Kolleg*innen, die sich in der Verhaltenstherapie-Ausbildung befinden.

SELBSTERFAHRUNG

Im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes sind für Ausbildungsteilnehmer*innen an der Verhaltenstherapieausbildung mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung vorgeschrieben. Oft bieten die Ausbildungsinstitute Selbsterfahrungsgruppen für die werdenden Therapeut*innen an, in denen ein großer Teil der Stunden absolviert wird. Ergänzend können Einzelselbsterfahrungen aber auch bei zugelassenen Therapeut*innen in Anspruch genommen werden.

Mein Selbsterfahrungsangebot richtet sich in erster Linie an die Ausbildungsteilnehmer*innen des kooperierenden Aus- und Weiterbildungsinstituts für Moderne Verhaltenstherapie (MoVA) und des Hafencity Instituts für Psychotherapie (HIP) in Hamburg.

Approbierte Kollegen und Kolleginnen sind ebenso herzlich willkommen, da auch im Rahmen der eigenen Tätigkeit und Verantwortung Selbsterfahrungsthemen relevant werden (können).

Sowohl in der Facharztausbildung als auch in der Weiterbildung in fachgebundener Psychotherapie sind Selbsterfahrungsstunden im Gruppen- oder Einzelsetting zu absolvieren. In Kooperation mit dem Ausbildungsinstitut MoVA und dem Hafencity Institut für Psychotherapie (HIP) werden aufeinander aufbauende Blöcke der Gruppenselbsterfahrung angeboten.

Die Blöcke der Selbsterfahrung bieten eine Ergänzung zur Aus- und Weiterbildung. Erlernte Methoden können angewendet und ausprobiert werden.