Wie bekomme ich einen Termin für ein Erstgespräch?
Falls Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren möchten, können Sie uns gerne anrufen oder eine E-Mail schreiben. Bitte beachten Sie jedoch, dass durch unseren Status als reine privatärztliche Praxis bestimmte Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch Ihren Versicherungsträger bestehen. Weitere Informationen finden Sie weiter unten und in ihren (vereinbarten) Tarifbedingungen der Kostenträger.
Anmerkung: Kostenfreie Erstgespräche und psychotherapeutische Sprechstunden sind in unserer Praxis aus rechtlichen Gründen nicht möglich, denn jede erbrachte Leistung, wozu auch Erstgespräche gehören, müssen abgerechnet werden (GOÄ/GOP und berufsrechtliche Verpflichtungen).
Wie lange muss ich voraussichtlich auf einen Therapieplatz warten?
Aktuell kommt es in der Regel zu kurzen Wartezeiten für einen freien Therapieplatz im Therapeutinnenteam. Maren Lammers hat längere Wartezeiten. Kontaktieren Sie uns gerne, dann können wir Ihnen hierzu eine aktuelle Auskunft geben. Gern nehmen wir Ihre Daten auf und melden uns bei freien Kapazitäten.
Übernimmt meine Krankenkasse/ Krankenversicherung die Kosten für die Psychotherapie?
Gebührenordnung - Wie viel kostet eine Sitzung?
Das Behandlungshonorar samt den üblichen flankierenden Ziffern orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Die genauen Honorarübersichten können per E-Mail unter info@hamburg-privatpraxis.de angefordert werden. Vor der Behandlung wird entsprechend dieser Übersicht die Honorarvereinbarung neben dem Behandlungsvertrag unterzeichnet.
Das Honorar unserer Bezugstherapeut*innen beträgt 153,02 € pro Sitzung (GOP/GOÄ 870).
Das Honorar für eine Behandlung bei Maren Lammers beträgt 174,88 € pro Sitzung (GOP/GOÄ 870).
Gut zu wissen: Gerade in der Probatorik sind wir verpflichtet in den ersten Sitzungen eine ausführliche Diagnositik durchzuführen, um Ihnen das richtige Behandlungsangebot zu ermöglichen. Im Zuge dessen kommt es anfangs zu einmaligen Honorarpositionen z.B. durch Testdiagnostik, Biographie und Antragstellung. Am Ende Ihrer Behandlung sind wir rechtlich dazu verpflichtet einen Abschlussbericht zu verfassen und zu berechnen.
Generell gilt: Jede bei uns in Anspruch genommene Leistung (Telefonat mit Therapeut*in, Atteste, Bescheinigungen etc.) muss durch uns abgerechnet werden. Therapeutische Heilleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Für alle anderen Leistungen wie beispielsweise Coaching- oder Gutachtenleistungen, Ausfallhonorare sind wir verpflichtet, die Umsatzsteuer (UST) zu berechnen und entsprechend abzuführen.
Das Honorar wird in allen Fällen ausnahmslos gegenüber der Praxisinhaberin geschuldet. Der Rechnungsbetrag ist immer in voller Höhe zu erstatten (unabhängig von einer möglichen Kostenzusage oder Übernahme durch Ihre Krankenversicherung). Der Behandlungsvertrag wird ausschließlich mit Ihnen geschlossen, d. h. Sie sind in jedem Fall unsere Ansprechperson. Unabhängig von möglichen Rückerstattungen oder Kostenübernahmen sind die Behandlungskosten gemäß dem Zahlungsziel in voller Höhe fällig. Wir stehen für vereinbarte Tarife nicht in der Verantwortung. Falls Teilzahlungen notwendig sind, sprechen Sie uns bitte gern an.
(Stand 01.2024)
Was ist ein Erstgespräch und wie läuft dieses ab?
Das Erstgespräch dient dazu, einen ersten Eindruck von der*dem Therapeut*in und auch der Praxis zu erhalten. Zudem bietet sich für Therapeut*innen die Möglichkeit, sich einen ersten Überblick über das Therapieanliegen zu verschaffen. Dabei wird von Therapeut*innen auch geprüft, ob die eigenen Kompetenzen bzw. das Therapieverfahren das Richtige für die geschilderte Erkrankung ist.
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten. Im ersten Drittel können Patient*innen ihr Therapieanliegen, Symptome/Beschwerden und mögliche Auslöser für diese beschreiben. Anschließend werden weitergehende Fragen gestellt, um sich einen genaueren Überblick über das Anliegen, die Symptome und mögliche Auslöser oder Risikofaktoren (z. B. organische Vorerkrankungen oder familiäre Vorbelastungen) zu verschaffen. Im letzten Drittel haben Patient*innen Zeit, Fragen zu stellen.
Am Ende des Gespräches entscheiden beide Gesprächspartner*innen, ob und auf welche Art es weitergehen soll. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, vier sogenannte probatorische Sitzungen in Anspruch zu nehmen. In der Zeit wird geprüft, ob das Anliegen therapierelevant und eine gemeinsame Arbeit auf Basis einer vertrauensvollen Therapiebeziehung möglich ist. Außerdem wird die Zeit genutzt, um Formalitäten zu bearbeiten (wie z. B. Fragebögen) und einen Behandlungsplan zu entwickeln.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer einer Behandlung ist von mehreren Bedingungen abhängig, z. B.: Welche Erkrankung liegt zugrunde? Wie lange besteht die Erkrankung bereits? Gibt es zusätzliche Erkrankungen – auch körperliche? Wie viel Veränderung ist in welcher Zeit möglich? usw.
Um möglichst genaue Angaben über die Behandlungsdauer machen zu können, ist ein gemeinsames Erstgespräch notwendig. Informieren Sie sich zusätzlich gerne vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Grundsätzlich kann man anfangs bereits folgende Aufteilung bei einem wöchentlichen Rhythmus unterscheiden:
- Kurzzeittherapie: in der Regel 24 Stunden (ca. 9 Monate Dauer)
- Langzeittherapie: in der Regel 60 Stunden (ca. 20 Monate Dauer)
- Verlängerungen sind möglich: um bis zu 20 weitere Stunden
Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es oft Sonderregelungen, z. B. 20 (oder 30) Sitzungen pro Kalenderjahr. Diese ergeben sich aus dem vereinbarten Tarif und sind den Versicherungsunterlagen zu entnehmen.
ADHS Diagnostik für Erwachsene
Die Diagnostik einer adulten ADHS erfordert nicht zuletzt aufgrund häufiger komorbider psychischer Erkrankungen einen hohen diagnostischen Aufwand, der die Erhebung entwicklungspsychologischer Aspekte, u.U. Fremdanamnese und auch testpsychologische Untersuchungen mit einbezieht. Zur Testdiagnostik werden umfangreiche und standardisierte Test verwendet: Für diese modernen Testverfahren existiert in derzeit gültigen GOP/GOÄ keine Abrechnungsziffer, so dass die Ziffer 857 als Analogziffer eingesetzt und im Faktor an die erbrachte Leistung adaptiert wird. Eine entsprechende Honorarvereinbarung können Sie bei uns per E-Mail unter info@hamburg-privatpraxis.de anfragen. Die ungefähren Kosten belaufen sich pro Diagnostik auf rund 520,00 Euro.
Eine Erstattung der vereinbarten Vergütung durch die Erstattungsstellen bzw. PKV ist möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an den zwei Diagnostik-Terminen keine Therapie darstellt. Eine umfangreiche und gute Diagnostik ist jedoch die Grundlage für ein individuelles Behandlungsangebot.
Es gibt Testergebnisse, die eine weitere differentialdiagnostische Abklärung, z.B. durch andere ärztliche Fachrichtungen (z.B. Psychiatrie) erfordern. Im Zuge der Sorgfaltspflicht empfehlen wir insbesondere externen Personen auch die Rücksprache zu den Ergebnissen mit bereits bekannten ärztlichen oder therapeutischen BehandlerInnen.
Melden Sie sich gern für einen Platz auf unserer Warteliste.
Wie erreiche ich die Praxis?
siehe Kontakt & Anfahrt
Gibt es Parkmöglichkeiten in Praxisnähe?
Praxis St.Pauli:
Kostenlose Parkplätze (eine Stunde bis 18h) stehen Ihnen in der Tiefgarage vom Empire Riverside Hotel in der Bernhard-Nocht-Str. 97 zur Verfügung.
Im Zirkusweg 4-6 finden Sie außerdem die kostengünstige Tiefgarage von Aldi. Zusätzlich ist es möglich in der Bernhard-Nocht-Straße und Hopfenstraße die üblichen Straßenparkplätze zu nutzen.
Praxis Sternschanze:
Kostenlose Parkplätze stehen Ihnen vor dem Bio-Markt "Alnatura" in der Schanzenstraße 34-36 zur Verfügung (eine Stunde mit Pakrscheibe). In der Rindermarkthalle zahlen Sie pro angefangene Stunde 2,50 Euro (für Kund*innen frei). Zusätzlich ist es möglich in der Schanzenstraße die üblichen Straßenparkplätze zu nutzen. Bitte beachten Sie die Anwohnendenparkplätze.
Ist die Praxis barrierefrei?
Unsere Praxis in der Bernhard-Nocht-Straße 107 in St.Pauli hat leider keinen barrierefreien Zugang. Die Praxis in der Schanzenstraße 24 kann via Fahrstuhl erreicht werden.
Kooperationen und Kontakte
Unsere Praxis arbeitet mit vielen ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleg*innen, aber auch mit anderen Berufsgruppen zusammen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen möchten wir die Kontaktdaten nicht veröffentlichen. Falls Sie jedoch an unseren Kooperationen und Kontakten interessiert sind, z. B. weil Sie nach einer*m passenden Fachärzt*in suchen, sprechen Sie uns gerne persönlich an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Therapie und Galerie
In unseren Praxisräumlichkeiten findet neben Therapiesitzungen, Seminaren, Supervision und Selbsterfahrung auch die Kunst von Friederike Lydia Ahrens statt. Die ausgestellten Kunstwerke sind käuflich zu erwerben.
" Die Hamburger Künstlerin Friederike Lydia Ahrens malt mit Papier aus dem urbanen Raum. Sie lässt alte Plakate als längst vergangene Realität in ihren Kunstwerken wieder zum Leben erwachen. Ganz gleich, an welchem Ort sie entdeckt, abreißt und sammelt, sie nimmt die Menschen mit in die Städte und Straßen und lässt sie die Vergänglichkeit vom Ort des Geschehens spüren. Nichts ist dem Zufall überlassen und bleibt dennoch dem Betrachter ein zufälliges Erlebnis."
Mehr zu Frau Ahrens finden Sie auf www.placart.de
Alle Team- und Praxisbilder wurden von Katrin Schöning fotografiert. Mehr zur Fotografin finden Sie auf www.katrinschoening.com
Berufsordnung der Hamburger Psychotherapeutenkammer
In unserer therapeutischen Tätigkeit halten wir uns an die Vorgaben der Hamburger Psychotherapeutenkammer. Den aktuellen und ausführlichen Text finden Sie im nachfolgenden PDF hinterlegt.
Die elektornische Patient*innenakte
Ab 2025 wird die elektronische Patient*innenakte (kurz ePa) eingeführt. Diese ist für Privatpraxen bisher nicht verpflichtend.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link der Bundespsychotherapeutenkammer.