Private Krankenversicherung
Für Patient*innen mit privater Krankenversicherung gilt, dass psychotherapeutische Leistungen unserer Praxis grundsätzlich durch ihre private Krankenkasse oder Beihilfe übernommen werden können. Der Umfang der übernommenen Sitzungen und die Höhe der Behandlungskosten sind jedoch unterschiedlich und abhängig von Ihren vereinbarten Tarifbedingungen. Über diese bitten wir Sie, sich vor Behandlungsbeginn zu erkundigen. Auch hier kann sein, dass sich Zusatzkosten ergeben, die nicht durch Ihren Tarif gedeckt sind. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Stelle vor Ihrem Erstgespräch und erfragen die Konditionen und das Vorgehen. Idealerweise fordern Sie schon einmal die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie an und prüfen, wie viele probatorische Sitzungen Ihnen zustehen.
Selbstzahler*innen
In unserer Praxis besteht neben der Kostenübernahme durch die Versicherungen
die Möglichkeit, die Kosten einer ambulanten Therapie in unserer Praxis als Selbstzahler*in zu übernehmen. Neben den Kosten für eine Sitzung (Ziffer 870, Steigerungssatz mind. 3,5 fach in Anlehnung an GOP/GOÄ) können zusätzliche Mehrkosten im Rahmen der üblichen flankierenden Ziffern z. B. durch die Verwendung von Fragebögen entstehen. Meist fallen diese zusätzlichen Kosten zum Anfang einer Behandlung an. Fordern Sie gern unsere Honorarvereinbarung unter info@hamburg-privatpraxis.de unter der Angabe an.
Die Ihnen entstehenden Kosten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen – dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Grenzwert der zumutbaren Belastungen darf nicht überschritten werden
- amtsärztliches Attest oder Bescheinigung des medizinisches Dienstes muss vorliegen (dies ist natürlich nicht im Sinne einer diskreten Psychotherapie)
→ Für Absetzung der Kosten in der Steuererklärung Rubrik "Werbekosten" kann die Überlegung, je nach inhaltlicher Gestaltung der Sitzungen auch die Überlegung des " berufliches Coachings" sinnvoll sein.
Paartherapie/Beratung und Coaching
Kosten
für eine Paartherapie werden leider nicht durch die Krankenkasse
übernommen und sind ebenfalls eine Selbstzahler*innenleistung. Das Honorar für eine Sitzung Paartherapie/Beratung/Coaching
von mindestens 50 Minuten beträgt 180 €-220€ + Ust. (Doppelsitzung von
mindestens 100 Minuten 360 €+ Ust.). Sollten zusätzlich Einzelgespräche
stattfinden, werden diese gemäß GOP 870 (3,5 fach) mit 153,02 €
berechnet.
Beihilfe
Sollten Sie neben der privaten Krankenversicherung zusätzlich über die Beihilfe versichert sein, übernimmt diese in der Regel einen Teil der Kosten, entsprechend der prozentual vereinbarten Regelung. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Stelle vor Ihrem Erstgespräch und erfragen die Konditionen. Idealerweise fordern Sie schon einmal die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie an und prüfen, wie viele probatorische Sitzungen Ihnen zustehen.
Heilfürsorge Bundeswehr
Seit dem 16. September 2013 besteht eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist es Soldat*innen nun möglich, in Privatpraxen behandelt zu werden. Ebenso kann mit der Heilfürsorge relativ unkompliziert eine (zumindest teilweise) Kostenübernahme erreicht werden. Wichtig: bitte organisieren Sie vor dem Erstgespräch eine Kostenübernahme für die probatorischen Sitzungen bei Ihrem*Ihrer Truppenarzt*ärztin mit dem bei uns gängigen Abrechnungssatz.
Heilfürsorge Feuerwehr/Polizei
Auch Feuerwehrleute und Polizeibeamt*innen können sich in unserer Privatpraxis behandeln lassen. Für den genauen Ablauf möchten wir Sie bitten, sich vor einem kostenpflichtigen Erstgespräch bei der zuständigen Stelle zu melden und in Erfahrung zu bringen, welche organisatorischen Schritte für die Beantragung einer Psychotherapie notwendig sind.
Gesetzliche Krankenversicherung
Falls Sie gesetzlich versichert sind, können wir Ihnen leider keinen Therapieplatz mehr über das Kostenerstattungsverfahren in unserer Praxis anbieten. Das bedauern wir sehr angesichts der Wartesituation, die uns sehr wohl bekannt ist. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben eine Vielfalt von Strategien entwickelt um die Kostenübernahme im Zuge des Kostenerstattungsverfahrens zu einem sehr unerfreulichen Prozess für alle Beteiligten zu machen. Im Zuge der mentalen Einschränkungen müssten Sie das komplexe Vorgehen bewerkstelligen was meist dann doch die Kostenübernahme verunmöglicht oder zeitlich unzumutbar zu verzögert oder es zu hohen Zuzahlungen kommt, dass wir diesen Prozess als eine extrem ungünstige hohe Zusatzbelastung wahrnehmen/wahrgenommen haben. Sollten Sie sich diesen Prozess dennoch zutrauen, sprechen Sie bitte vorher mit ihrer Krankenkasse. Wir können aus unseren über 20Jahren Erfahrungen mit dem Kostenerstattungsverfahren soviel verraten, dass weder die DAK noch die Barmer Kulanzregelungen finden.
Kostenfreie Erstgespräche und psychotherapeutische Sprechstunden sind in unserer Privatpraxis nicht möglich. Für ein Erstgespräch bei einem*einer kassenärztlich zugelassenen Therapeut*in können Sie sich unter der
116117
einen Termin geben lassen. Weiterhin bieten viele psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute wie z.B. das
MOVA
, das
HIP in der Medical School
und die
IVAH
Plätze für gesetzliche Versicherte an. Schauen Sie auch gern auf
www.therapie.de
nach passenden Therapeut*innen in Ihrer Umgebung. Auch die Seite der Kassenärztlichen Vereinigung führt ein Verzeichnis der kassenärztlich zugelassenen psychotherapeutischen Kolleg*innen.
Beitrag zum Mangel an Therapieplätzen aus dem Hamburg Journal vom 10.10.2024.
Krankenversorgung der Bundesbeamten
Die Möglichkeit einer unkomplizierten Kostenübernahme ist in der Regel als Möglichkeit gegeben. Bitte setzen Sie sich jedoch vor Aufnahme der Therapie mit der Krankenversorgung der Bundesbeamten in Verbindung und besprechen das weitere Vorgehen und fordern die eventuell notwendigen Formulare an.
Postbeamtenkrankenkasse
Die Möglichkeit einer unkomplizierten Kostenübernahme ist in der Regel gegeben. Bitte setzen Sie sich jedoch vor Aufnahme der Therapie mit der Postbeamtenkrankenkasse in Verbindung und besprechen das weitere Vorgehen und fordern die eventuell notwendigen Formulare an.
Berufsgenossenschaften
Die Möglichkeit einer unkomplizierten Kostenübernahme ist in der Regel als Möglichkeit gegeben. Bitte setzen Sie sich jedoch vor Aufnahme der Therapie mit der Krankenversorgung der Bundesbeamten in Verbindung und besprechen das weitere Vorgehen und fordern die eventuell notwendigen Formulare an.