Kostenübernahme
Um zu prüfen, ob die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in der Privatpraxis Maren Lammers übernommen werden,
klicken Sie bitte auf Ihren Versicherungsträger.
Private Krankenversicherung
Für Patient:innen mit privater Krankenversicherung gilt, dass psychotherapeutische Leistungen unserer Praxis grundsätzlich durch Ihre private Krankenkasse oder Beihilfe übernommen werden können. Der Umfang der übernommenen Sitzungen und die Höhe der Behandlungskosten sind jedoch unterschiedlich und abhängig von Ihren vereinbarten Tarifbedingungen. Über diese bitten wir Sie, sich vor Behandlungsbeginn zu erkundigen. Auch hier kann es sein, dass sich Zusatzkosten ergeben, die nicht durch Ihren Tarif gedeckt sind. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Stelle vor Ihrem Erstgespräch und erfragen die Konditionen und das Vorgehen. Idealerweise fordern Sie schon einmal die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie an und prüfen, wie viele probatorische Sitzungen Ihnen zustehen.
Beihilfe - Formulare
Die Hamburger Beihilfe hat benötigte Formulare sowie ein Merkblatt zur Kostenübernahme von Psychotherapie frei zugänglich zur Verfügung gestellt. Sie können unter Nutzung des folgenden Links die Formulare unter der Rubrik H selbst abrufen. Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Nutzung des Links auf eine externe Webseite weitergeleitet werden. Wir übernehmen keinerlei Vernatwortung und/oder Haftung für die Inhalte dieser Seite.
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/personalamt/landesbetriebe/zentrum-fuer-personaldienste/personalservice/formulare-beihilfe-246748
Selbstzahler:innen
In unserer Praxis besteht neben der Kostenübernahme durch die Versicherungen die Möglichkeit, die Kosten einer ambulanten Therapie in unserer Praxis als Selbstzahler:in zu übernehmen. Neben den Kosten für eine Sitzung (Ziffer 870, Steigerungssatz mind. 3,5-fach in Anlehnung an GOP/GOÄ) können zusätzliche Mehrkosten im Rahmen der üblichen flankierenden Ziffern, z. B. durch die Verwendung von Fragebögen, entstehen. Meist fallen diese zusätzlichen Kosten zum Anfang einer Behandlung an. Fordern Sie gern unsere Honorarvereinbarung unter info@hamburg-privatpraxis.de unter der Angabe an.
Die Ihnen entstehenden Kosten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen – dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Grenzwert der zumutbaren Belastungen darf nicht überschritten werden
- amtsärztliches Attest oder Bescheinigung des medizinisches Dienstes muss vorliegen (dies ist natürlich nicht im Sinne einer diskreten Psychotherapie)
→ Für Absetzung der Kosten in der Steuererklärung Rubrik "Werbekosten" kann die Überlegung, je nach inhaltlicher Gestaltung der Sitzungen auch die Überlegung des " berufliches Coachings" sinnvoll sein.
Paartherapie/Beratung und Coaching
Die Kosten für Paartherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und stellen eine Selbstzahler:innenleistung dar. Für eine Sitzung Paartherapie/ Beratung/ Coaching mit einer Mindestdauer von 50 Minuten berechnen wir ein Honorar von 180€ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Doppelsitzung mit einer Mindestdauer von 100 Minuten wird mit 360€ zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. Sollten im Verlauf der Paartherapie ergänzend Einzelgespräche erforderlich sein, werden diese separat gemäß GOP 870 (3,5-fach) mit einem Honorar von 153,02€ zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet.
Wenn Sie eine Paartherapie bei Frau Lammers in Anspruch nehmen möchten, beträgt das Honorar für eine Sitzung von mindestens 50 Minuten 200€ zuzüglich Umsatzsteuer. Eine Doppelsitzung von mindestens 100 Minuten wird demnach mit 400€ zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. Ergänzende Einzelgespräche werden in diesem Fall gemäß GOP 870 (4,0-fach) mit 174,88€ zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet.
Beihilfe
Sollten Sie neben der privaten Krankenversicherung zusätzlich über die Beihilfe versichert sein, übernimmt diese in der Regel einen Teil der Kosten, entsprechend der prozentual vereinbarten Regelung. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Stelle vor Ihrem Erstgespräch und erfragen die Konditionen. Idealerweise fordern Sie schon einmal die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie an und prüfen, wie viele probatorische Sitzungen Ihnen zustehen.
Heilfürsorge Bundeswehr
Seit dem 16. September 2013 besteht eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist es Soldat*innen nun möglich, in Privatpraxen behandelt zu werden. Ebenso kann mit der Heilfürsorge relativ unkompliziert eine (zumindest teilweise) Kostenübernahme erreicht werden. Wichtig: bitte organisieren Sie vor dem Erstgespräch eine Kostenübernahme für die probatorischen Sitzungen bei Ihrem*Ihrer Truppenarzt*ärztin mit dem bei uns gängigen Abrechnungssatz.
Heilfürsorge Feuerwehr/Polizei Gesetliche Krankenversicherung
Auch Feuerwehrleute und Polizeibeamt:innen können sich in unserer Privatpraxis behandeln lassen. Für den genauen Ablauf möchten wir Sie bitten, sich vor einem kostenpflichtigen Erstgespräch bei der zuständigen Stelle zu melden und in Erfahrung zu bringen, welche organisatorischen Schritte für die Beantragung einer Psychotherapie notwendig sind.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wir führen Kostenerstattungsverfahren prinzipiell durch und stellen auf Wunsch die dafür erforderlichen Unterlagen bereit. Aus unserer langjährigen Erfahrung müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass dieses Verfahren für viele gesetzlich Versicherte mit erheblicher Unsicherheit und Belastung verbunden ist. Viele Krankenkassen haben komplexe Abläufe und interne Richtlinien etabliert, die die Kostenerstattung in der Praxis oft verzögern, erschweren oder nur teilweise ermöglichen. Gerade wenn bereits mentale Einschränkungen bestehen, bedeutet das Verfahren für Betroffene häufig einen zusätzlichen, belastenden Aufwand - mit dem Ergebnis, dass die Kostenübernahme nicht zuverlässig ist oder mit hohen Zuzahlungen verbunden sein kann. Unsere Erfahrung zeigt zudem, dass manche große Kostenträger - etwa DAK oder Barmer - nur selten Kulanzregelungen gewähren.
Falls Sie das Kostenerstattungsverfahren dennoch prüfen möchten, empfehlen wir dringend, vorab das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse zu suchen und sich über den konkreten Ablauf sowie mögliche Voraussetzungen zu informieren. Gerne stellen wir Ihnen die nötigen Befunde und Honorarvereinbarungen zur Einreichung zur Verfügung - bitte klären Sie aber vorab mit Ihrer Kasse, ob und unter welchen Bedingungen eine Erstattung zu erwarten ist.
Wichtige Hinweise und Alternativen
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In unserer Privatpraxis sind kostenfreie Erstgespräche und psychotherapeutische Sprechstunden nicht möglich.
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Wenn Sie gesetzlich versichert sind und einen kassenärztlichen Therapieplatz suchen, können Sie über die Rufnummer 116117 einen Ersttermin bei einer kassenärztlich zugelassenen Therapeutin / einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten vermitteln lassen.
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Viele psychotherapeutische Ausbildungsinstitute (z. B. MOVA, DGVT, IVAH) bieten Behandlungsplätze für gesetzlich Versicherte an.
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Außerdem lohnt sich eine Suche über www.therapie.de oder das Verzeichnis der Kassenärztlichen Vereinigung, um zugelassene psychologische Psychotherapeut:innen in Ihrer Region zu finden.
Zum Hintergrund des überregionalen Versorgungsproblems verweisen wir auf den
Beitrag zum Mangel an Therapieplätzen aus dem Hamburg Journal vom 10.10.2024.