Private Krankenversicherung
Für Patient*innen mit privater Krankenversicherung gilt, dass psychotherapeutische Leistungen unserer Praxis grundsätzlich durch ihre private Krankenkasse oder Beihilfe übernommen werden können. Der Umfang der übernommenen Sitzungen und die Höhe der Behandlungskosten sind jedoch unterschiedlich und abhängig von Ihren vereinbarten Tarifbedingungen. Über diese bitten wir Sie, sich vor Behandlungsbeginn zu erkundigen. Auch hier kann sein, dass sich Zusatzkosten ergeben, die nicht durch Ihren Tarif gedeckt sind. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Stelle vor Ihrem Erstgespräch und erfragen die Konditionen und das Vorgehen. Idealerweise fordern Sie schon einmal die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie an und prüfen, wie viele probatorische Sitzungen Ihnen zustehen.
Selbstzahler*innen
In unserer Praxis besteht neben der Kostenübernahme durch die Versicherungen
die Möglichkeit, die Kosten einer ambulanten Therapie in unserer Praxis als Selbstzahler*in zu übernehmen. Neben den Kosten für eine Sitzung (Ziffer 870, Steigerungssatz mind. 3,5 fach in Anlehnung an GOP/GOÄ) können zusätzliche Mehrkosten im Rahmen der üblichen flankierenden Ziffern z. B. durch die Verwendung von Fragebögen entstehen. Meist fallen diese zusätzlichen Kosten zum Anfang einer Behandlung an. Fordern Sie gern unsere Honorarvereinbarung unter info@hamburg-privatpraxis.de unter der Angabe an.
Die Ihnen entstehenden Kosten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen – dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Grenzwert der zumutbaren Belastungen darf nicht überschritten werden
- amtsärztliches Attest oder Bescheinigung des medizinisches Dienstes muss vorliegen (dies ist natürlich nicht im Sinne einer diskreten Psychotherapie)
→ Für Absetzung der Kosten in der Steuererklärung Rubrik "Werbekosten" ist eher berufliches Coaching sinnvoll
Paartherapie/Beratung und Coaching
Kosten
für eine Paartherapie werden leider nicht durch die Krankenkasse
übernommen und sind ebenfalls eine Selbstzahler*innenleistung. Das Honorar für eine Sitzung Paartherapie/Beratung/Coaching
von mindestens 50 Minuten beträgt 180 € + Ust. (Doppelsitzung von
mindestens 100 Minuten 360 €+ Ust.). Sollten zusätzlich Einzelgespräche
stattfinden, werden diese gemäß GOP 870 (3,5 fach) mit 153,02 €
berechnet.
Beihilfe
Sollten Sie neben der privaten Krankenversicherung zusätzlich über die Beihilfe versichert sein, übernimmt diese in der Regel einen Teil der Kosten, entsprechend der prozentual vereinbarten Regelung. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Stelle vor Ihrem Erstgespräch und erfragen die Konditionen. Idealerweise fordern Sie schon einmal die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie an und prüfen, wie viele probatorische Sitzungen Ihnen zustehen.
Heilfürsorge Bundeswehr
Seit dem 16. September 2013 besteht eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist es Soldat*innen nun möglich, in Privatpraxen behandelt zu werden. Ebenso kann mit der Heilfürsorge relativ unkompliziert eine (zumindest teilweise) Kostenübernahme erreicht werden. Wichtig: bitte organisieren Sie vor dem Erstgespräch eine Kostenübernahme für die probatorischen Sitzungen bei Ihrem*Ihrer Truppenarzt*ärztin mit dem bei uns gängigen Abrechnungssatz.
Heilfürsorge Feuerwehr/Polizei
Auch Feuerwehrleute und Polizeibeamt*innen können sich in unserer Privatpraxis behandeln lassen. Das Antragsverfahren ähnelt dem der gesetzlich versicherten Patient*innen. Für den genauen Ablauf möchten wir Sie bitten, sich vor einem kostenpflichtigen Erstgespräch bei der zuständigen Stelle zu melden und in Erfahrung zu bringen, welche organisatorischen Schritte für die Beantragung einer Psychotherapie notwendig sind.
Gesetzliche Krankenversicherung
Falls Sie gesetzlich versichert sind, ist eine Kostenübernahme in unserer Privatpraxis nur in Ausnahmefällen möglich und mit einem sehr aufwendigen Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse verbunden. Der Kostenübernahme wird nicht zwangsläufig stattgegeben, sodass es oftmals zu einer langen zusätzlichen Wartezeit kommt, wenn Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse eingelegt werden muss. Auch nach einem Widerspruch ist die Kostenübernahme einzelner Ziffern nicht garantiert.
Wichtig für Sie zu wissen: Trotz einer möglichen Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse kann es sein, dass Sie einen Teil der Honorarkosten pro Sitzung selber tragen müssen. Das Honorar wird von den gesetzlichen Krankenkassen trotz eindeutiger rechtlicher Regelungen teilweise nicht vollständig erstattet, daher ergibt sich möglicherweise ein Differenzbetrag. Sollten Sie eine Zusatzversicherung besitzen, prüfen Sie bitte die Tarifbedingungen. Gegebenenfalls kann z.B. im Rahmen der freien Arztwahl auch eine Kostenübernahme möglich sein. Weiterführende Informationen zur Kostenerstattung finden Sie auf den Seiten www.therapie.de und der Bundespsychotherapeutenkammer. Sprechen Sie uns auch gern an.
Aufgrund der geschilderten, schwierigen Planbarkeit haben wir leider außerdem nur begrenzte Möglichkeiten, gesetzlich Versicherte aufzunehmen.
Kostenfreie Erstgespräche und psychotherapeutische Sprechstunden sind in unserer Privatpraxis nicht möglich. Für ein Erstgespräch bei einem*einer kassenärztlich zugelassenen Therapeut*in können Sie sich unter der
116117
einen Termin geben lassen. Weiterhin bieten viele psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute wie z.B. das
MOVA
, das
HIP
in der Medical School
und die
IVAH
Plätze für gesetzliche Versicherte an. Schauen Sie auch gern auf
www.therapie.de
nach passenden Therapeut*innen in Ihrer Umgebung. Auch die Seite der Kassenärztlichen Vereinigung führt ein Verzeichnis der kassenärztlich zugelassenen psychotherapeutischen Kolleg*innen.
Krankenversorgung der Bundesbeamten
Die Möglichkeit einer unkomplizierten Kostenübernahme ist in der Regel als Möglichkeit gegeben. Bitte setzen Sie sich jedoch vor Aufnahme der Therapie mit der Krankenversorgung der Bundesbeamten in Verbindung und besprechen das weitere Vorgehen und fordern die eventuell notwendigen Formulare an.
Postbeamtenkrankenkasse
Die Möglichkeit einer unkomplizierten Kostenübernahme ist in der Regel gegeben. Bitte setzen Sie sich jedoch vor Aufnahme der Therapie mit der Postbeamtenkrankenkasse in Verbindung und besprechen das weitere Vorgehen und fordern die eventuell notwendigen Formulare an.
Berufsgenossenschaften
Die Möglichkeit einer unkomplizierten Kostenübernahme ist in der Regel als Möglichkeit gegeben. Bitte setzen Sie sich jedoch vor Aufnahme der Therapie mit der Krankenversorgung der Bundesbeamten in Verbindung und besprechen das weitere Vorgehen und fordern die eventuell notwendigen Formulare an.